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Wer zahlt den Wasserhahn in Mietwohnungen? (Wichtige Fakten)

Wasserhähne halten nicht ewig. Nach einer gewissen Zeit müssen selbst hochwertige Armaturen repariert oder ausgetauscht werden.

Doch wer übernimmt dafür die Kosten in Mietwohnungen?

Wer haftet für Wasserschäden durch defekte Armaturen?

Und darf man einen Wasserhahn überhaupt selbst austauschen?

Diese und weitere Fragen beantworten wir im Folgenden.

Wer zahlt den Wasserhahn – Mieter oder Vermieter?

Wenn Sie in einer Mietwohnung leben, gehört Ihnen der Wasserhahn für gewöhnlich nicht – außer Sie haben ihn selbst beim Einzug mitgebracht.

Darum gelten für die Reparatur und den Austausch folgende Regeln:

Die Antwort auf diese Frage findet sich in §535 des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB): Laut diesem Paragrafen ist der Vermieter verpflichtet,

„…dem Mieter den Gebrauch der Mietsache während der Mietzeit zu gewähren und sie während der Mietzeit in diesem Zustand zu erhalten.“

Das heißt, ein Wasserhahn muss im Verlauf der Vermietung genauso funktionstüchtig bleiben wie beim Einzug.

Geht der Wasserhahn kaputt, hat der Vermieter die Kosten für Austausch oder Reparatur selbst zu tragen.

Wichtig: Sie als Mieter müssen Ihren Vermieter kontaktieren, wenn der Wasserhahn nicht mehr funktioniert.

Das geschieht über eine sog. Mängelanzeige, die schriftlich erfolgen und eine Frist zur Behebung des Mangels enthalten muss.

Weitere Informationen zur Mängelanzeige finden Sie hier.

Ist ein tropfender Wasserhahn Vermietersache?

Als Mieter müssen Sie für die Reparatur der tropfenden Armatur selbst aufkommen, wenn Sie eine Kleinreparaturklausel in Ihrem Mietvertrag haben und Armaturen davon explizit eingeschlossen sind.

Ist dies der Fall, darf außerdem die Wertgrenze der Reparatur oder des Austausches nicht überschritten werden.

Diese Wertgrenze der Kleinreparaturklausel muss ebenfalls im Mietvertrag festgelegt sein und bezieht sich oftmals sowohl auf die einmaligen Kosten, als auch über die gesamten Kosten eines Zeitraumes (meist eines Jahres).

Ohne eine solche Kleinreparaturklausel im Mietvertrag ist grundsätzlich der Vermieter für Reparaturen und Instandhaltung zuständig.

Sollte das Tropfen durch eigenes Verschulden entstanden sein, müssen Sie natürlich auch ohne Vorhandensein einer Kleinreparaturklausel für den Schaden aufkommen, da Sie in solch einem Fall dem Vermieter Schadensersatz leisten müssen.

Nicht zahlen müssen sie übrigens, wenn das Tropfen plötzlich aufgrund eines technischen Defektes der Armatur auftritt – dann sollten Sie umgehend Ihren Vermieter informieren.

Liegt die Ursache des Tropfens in Kalkablagerungen und kalkbedingtem Verschleiß, ist die Frage der Zuständigkeit oft nicht ganz so einfach zu beantworten – mehr dazu weiter unten.

Wer zahlt den Wasserhahn, wenn der Mieter den Schaden verursacht hat?

Selbst qualitativ hochwertige Wasserhähne nutzen sich mit der Zeit ab und büßen ihre Funktionstüchtigkeit ein. Der Gesetzgeber berücksichtigt diesen Umstand und legt fest:

„Veränderungen oder Verschlechterungen der Mietsache, die durch den vertragsgemäßen Gebrauch herbeigeführt werden, hat der Mieter nicht zu vertreten.“

Ein Haken: Nicht immer lässt sich genau feststellen, was unter „vertragsgemäßen Gebrauch“ fällt.

Muss der Mieter den Wasserhahn mit Samthandschuhen anfassen?

Ihn gar regelmäßig entkalken, um die Funktionalität zu gewährleisten?

Diese Fragen lassen sich leider nur für jeden Einzelfall klären – und zwar durch ein Gerichtsurteil inklusive Expertengutachten.

Wurde der Schaden am Wasserhahn nachweislich vom Mieter verursacht, muss dieser auch für den Schaden haften.

In diesem Fall greift die Haftpflichtversicherung, insofern die Mietsache mitversichert ist und der Schaden nicht mutwillig verursacht wurde.

Welche Reparaturen muss der Mieter selber bezahlen?

Aus den bisherigen Ausführungen könnte man ableiten, dass der Vermieter in den meisten Fällen für die Reparatur des Wasserhahns aufkommen muss.

Jedoch spielt auch die sog. Kleinreparatur-Klausel eine Rolle: Ist diese explizit im Mietvertrag enthalten, muss der Mieter Reparaturen bezahlen, die eine im Vertrag festgeschriebene Summe nicht überschreiten.

Dabei spielt es keine Rolle, ob er den Schaden selbst verursacht hat oder nicht.

Tropfende Wasserhähne werden gerne als klassisches Beispiel für Kleinreparaturen angeführt.

Der Grund: Armaturen unterliegen dem ständigen Gebrauch des Mieters.

Dieser hat es also in der Hand, dem Verschleiß durch pflegliche Behandlung entgegenzuwirken.

Heißt das nun, dass die Reparatur eines Wasserhahns immer unter die Kleinreparatur-Klausel fällt, wenn die Kosten unter der festlegten Grenze bleiben?

Nein. Wie so oft im Mietrecht steckt der Teufel im Detail.

Das zeigt folgendes Beispiel:

Wasserhahn ist verkalkt – wer zahlt?

Kalk gehört zu den häufigsten Gründen, warum ein Wasserhahn ausgetauscht oder repariert werden muss – besonders in Gegenden mit hartem Wasser.

Da verwundert es nicht, dass Vermieter die Kosten auf Mieter umwälzen wollen und sich dabei auf die Kleinreparatur-Klausel berufen.

Das ist jedoch nicht immer statthaft. So entschied das Amtsgericht Gießen im Jahr 2008, dass der Austausch eines verkalkten Wasserhahns nicht unter Kleinreparaturen fällt.

Die Begründung: Für gewöhnlich haben Mieter keinen Einfluss auf den Kalkgehalt im Trinkwasser und tragen somit keine Schuld am Verschleiß der Armatur. Den genauen Urteilstext können Sie hier nachlesen.

Wer repariert den Wasserhahn in der Mietwohnung?

Wenn geklärt ist, wer die Reparatur des Wasserhahns bezahlen muss, steht noch die Frage an: Wer darf die Reparatur durchführen?

Hier gilt der Grundsatz: Als Besitzer der Mietsache ist der Vermieter auch für die Durchführung der Reparatur verantwortlich.

Selbst wenn die Kleinreparatur-Klausel greift, muss der Vermieter die Reparatur in Auftrag geben.

Allerdings gibt es Fälle, in denen der Mieter die Arbeit selbst durchführen lassen darf – und zwar, wenn:

„der Vermieter mit der Beseitigung des Mangels in Verzug ist“ oder „die umgehende Beseitigung des Mangels zur Erhaltung oder Wiederherstellung des Bestands der Mietsache notwendig ist“

§ 536a BGB

Darum ist es wichtig, dem Vermieter in der Mängelanzeige eine angemessene Frist zur Beseitigung des Schadens zu setzen.

Übrigens dürfen Sie als Mieter den defekten Wasserhahn auch selbst ausbauen, reparieren und ersetzen lassen.

Voraussetzung ist natürlich, dass die Reparatur ordnungsgemäß durchgeführt wird.

Auch müssen Sie den alten Wasserhahn aufbewahren, da er sich immer noch in Besitz des Vermieters befindet.

Bei Auszug kann der Vermieter verlangen, dass Sie den ursprünglichen Wasserhahn wieder anbringen.

Wer kann einen Wasserhahn wechseln?

Der Austausch eines Wasserhahns ist kein Hexenwerk.

Sie benötigen lediglich das richtige Werkzeug, ein wenig handwerkliches Geschick und Zeit.

Auch Reparaturen an der Armatur lassen sich in vielen Fällen ohne Klempner durchführen. Dazu gehören z. B.

Natürlich gibt es einige Vorsichtsmaßnahmen zu beachten: Wichtig ist, dass Sie vor Arbeiten am Wasserhahn die Wasserzufuhr unterbrechen.

Außerdem müssen Sie beim Lösen von Schraubverbindungen sachte vorgehen, um die Armatur nicht zu beschädigen.

Austausch und Reparatur von Wasserhähnen sind also technisch meist kein Problem.

Wasserschaden durch defekten Wasserhahn – wer zahlt in Mietwohnungen?

Es ist das Horror-Szenario für jeden Mieter: Ein defekter Wasserhahn hat die Wohnung überflutet, und nun droht ein enormer wirtschaftlicher Schaden.

Bei der Frage nach der Haftung ist entscheidend, wer den Schaden verursacht bzw. seine Sorgfaltspflicht verletzt hat.

Sehen wir uns dazu einige Beispiele an:

1. Wasserschaden durch tropfenden Wasserhahn

Ein tropfender Wasserhahn verursacht in Abwesenheit des Mieters eine Überschwemmung, da das Wasser im Waschbecken nicht abfließen konnte.

In diesem Fall hat der Mieter höchstwahrscheinlich seine Sorgfaltspflicht verletzt.

Da sowohl das Tropfen als auch die eventuelle Verstopfung des Abflusses nicht über Nacht entstehen konnten, hätte er den Mangel dem Vermieter melden und auf fristgemäße Reparatur bestehen müssen.

2. Wasserschaden durch geplatzten oder defekten Wasserhahn

Anders sieht es aus, wenn ein Wasserhahn oder Schlauch durch plötzlichen Druckanstieg in der Leitung platzt.

Dieser Schaden kann dem Mieter nicht zur Last gelegt werden, sofern er die Armatur nicht in Eigenregie angebracht oder manipuliert hat.

3. Wasserschaden durch nicht geschlossenen Wasserhahn

Wer als Mieter längere Zeit abwesend ist und den Wasserhahn oder die Wasserzufuhr seiner Waschmaschine offen lässt, muss für eventuelle Wasserschäden selbst haften.

So entschieden in der Vergangenheit mehrere Versicherer und verwiesen auf eine Verletzung der Sorgfaltspflicht.

Genauere Infos dazu finden Sie hier.

4. Wasserschaden durch selbst öffnenden Wasserhahn

In seltenen Fällen können sich Wasserhähne von selbst öffnen und einen Wasserschaden verursachen.

Diese mehr als heikle Situation beleuchten wir in diesem Artikel.

Wasserschaden durch defekten Wasserhahn – wer haftet?

Wenn die defekte Armatur einen Wasserschaden verursacht, kann das für Haus- und Wohnungsbesitzer sehr teuer werden.

Mit folgenden Versicherungen bewahren Sie sich vor dem finanziellen Schaden:

Die Hausratsversicherung deckt das bewegliche Mobiliar ab. Darunter fallen z. B. Möbel, Teppiche und Elektrogeräte.

Die Gebäudeversicherung ist dagegen für das eigentliche Gebäude zuständig: etwa für Böden, Decken, Wände oder Leitungen.

Beide Versicherungen zahlen bei einem Schaden durch den bestimmungswidrigen Austritt von Leitungswasser – etwa wenn ein Wasserrohr oder Wasserhahn geplatzt ist.

Allerdings besteht die Haftung nur für das eigene Gebäude bzw. Mobiliar.

Entsteht ein Schaden am Eigentum anderer, ist die Haftpflichtversicherung zuständig.

Wichtig: Auch bei Hausrats- und Gebäudeversicherungen gilt die Einschränkung, die wir oben bereits angesprochen haben: Handeln Sie grob fahrlässig, kann es sein, dass die Versicherung sich weigert zu zahlen.

Darum lohnt es sich, die Versicherungsbedingungen genau zu lesen.

Rechtliche Bestimmungen für Eigentümer

Hausbesitzer sind für ihre Wasserhähne selbst verantwortlich. Darum stellt sich ihre Situation anders dar als bei Vermietern.

Wer zahlt für Austausch und Reparatur eines Wasserhahns?

Wenn Ihr Wasserhahn kaputtgeht, müssen Sie als Hausbesitzer in der Regel selbst für Reparatur oder Ersatz sorgen.

Dabei spielt jedoch das Alter der Armatur eine Rolle. Dem Gesetz nach müssen Hersteller zwei Jahre Gewährleistung für Wasserhähne geben.

In dieser Zeit können Sie Mängel am Produkt reklamieren – etwa wenn der Hahn anfängt zu tropfen.

Wichtig: Damit die Gewährleistung greift, muss der Mangel bereits beim Kauf bestanden haben.

Dies zu beweisen, unterliegt in den ersten sechs Monaten dem Hersteller. Danach sind Sie als Käufer in der Beweispflicht.

Übrigens zeigt sich bei diesem Thema wieder einmal der Vorteil von Markenprodukten.

Renommierte Armaturenhersteller wie Grohe, Hansgrohe oder Franke bieten Kunden eine Garantie, die über das gesetzliche Minimum hinausgeht – meistens fünf, in manchen Fällen auch zehn Jahre.

Wer darf einen Wasserhahn austauschen?

Seit geraumer Zeit sorgt die deutsche Trinkwasserverordnung (TrinkwV) für Unsicherheit unter Badbesitzern.

Diese besagt, dass Trinkwasserinstallationen nur von zugelassenen Fachbetrieben durchgeführt werden dürfen.

Dazu zählen laut dem Deutschen Verein des Gas- und Wasserfaches (DVGW) auch Einbau und Reparatur von Wasserhähnen (nachzulesen hier).

Daneben gibt es noch die Verordnung über allgemeine Bedingungen für die Versorgung mit Wasser (AVBWasserV).

Dort heißt es, dass „wesentliche Veränderungen“ an der Trinkwasseranlage nur durch Fachleute vorgenommen werden dürfen.

Über die Frage, was unter wesentliche Veränderungen fällt, lässt sich streiten.

Sicher ist: an Rohrleitungen und Sicherungsarmaturen dürfen Sie als Privatperson nicht herumschrauben. Sonst könnten Sie für Folgeschäden persönlich in Haft genommen werden.

Ob der Austausch des Wasserhahns auch eine wesentliche Veränderung darstellt, ist unklar. Präzedenzfälle und Gerichtsurteile fehlen bisher.

Einzig der Deutscher Verein des Gas- und Wasserfaches (DVWG) hat sich dazu in einer Stellungnahme geäußert, die Sie zusammengefasst hier nachlesen können.

Die Stellungnahme lässt sich so interpretieren: Der Austausch eines Wasserhahns ist für Privatpersonen erlaubt, solange es sich um eine baugleiche Armatur mit DVGW-Zertifizierung handelt.

Bitte beachten Sie, dass wir keine rechtskräftige Auskunft zu diesem Thema geben können.

Ob ein Betreiber gegen bestehende Verordnungen verstößt, kann nur durch ein Gerichtsurteil geklärt werden.

Fakt ist aber: Wer hundertprozentig sicher sein will, muss alle Arbeiten an Armaturen von zugelassenen Fachleuten durchführen lassen.

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