Wann ist eine Duschkabine abgewohnt? (Was Sie wissen sollten)
Sie haben eine Duschkabine in Ihrer Mietwohnung und fragen sich, wann eine neue fällig wird?
Beim Ersatz oder der Reparatur von Duschkabinen gibt es einiges zu beachten für Mieter und Vermieter.
Unwissenheit in diesem Bereich führt nicht selten zu unnötigen Kosten und sogar Streitigkeiten vor Gericht.
In diesem Artikel erfahren Sie alles Wichtige, um gut informiert zu sein und sowohl Streit als auch unnötige Kosten zu vermeiden.
Inhaltsverzeichnis
Wie lange halten Duschkabinen?
Wie lange eine Duschkabine hält, hängt im Wesentlichen von folgenden Faktoren ab:
- Material und Qualität der Duschkabine
- Regelmäßige und gründlich Pflege
- Häufigkeit der Benutzung
Duschkabinen aus hochwertigen Materialien und qualitativer Verarbeitung weisen eine deutlich höhere Lebensdauer auf als günstigere Modelle.
Ein Blick ins Mietrecht bestätigt diese Tatsache, indem die wirtschaftliche Lebensdauer von Duschkabinen je nach Material und Qualität sehr unterschiedlich angesetzt wird:
- Duschkabinen aus Alu und Kunststoff: 12 – 15 Jahre
- hochwertige Duschkabinen mit Glaselementen: 15 – 25 Jahre
Sie sehen also, dass allein schon das Material der Duschkabine durchschnittlich eine bis zu 10 Jahre höhere Lebensdauer mit sich bringen kann.
Natürlich hängt die tatsächliche Lebensdauer neben dem Material aber wie schon erwähnt auch davon ab, wie oft sie Ihre Duschkabine benutzen.
Wer z.B. zusätzliche eine Badewanne hat und die Duschkabine nicht oder nur selten nutzt, bei dem wird diese dann entsprechend deutlich langsamer altern.
Und zu guter Letzt: Wie gut und regelmäßig sie die Duschkabine reinigen und pflegen spielt ebenfalls eine entscheidende Rolle.
Verdreckte, verkalkte Duschkabinen mit verschimmelten Silikonfugen lassen sich mit entsprechender Pflege vermeiden oder zumindest lange herauszögern.
Welche Teile der Duschkabine verschleißen zuerst?
In aller Regel betrifft das die Dichtungsfugen – oftmals Silikonfugen – die anfällig für Schimmel sind.
Aber selbst bei guter Pflege und korrekter Reinigung werden Silikonfugen früher oder später porös und undicht und müssen deshalb erneuert werden.
Im Laufe der Lebensdauer einer Duschkabine können sie damit rechnen, die Silikonfugen alle paar Jahre zu erneuern.
Weitere Komponenten, die bei Duschkabinen verschleißen sind die Scharniere und Dichtlippen der Tür.
Ob und wie oft diese jedoch ersetzt werden müssen, hängt nicht zuletzt auch von der Qualität und dem verwendeten Material ob (Stichwort rostfreie Scharniere).
Zu guter Letzt sind da noch die Trennwände und Türen an sich.
Handelt es sich um qualitativ weniger wertigen Kunststoff, wird dieser in der Regel über die Jahre spröde und verbleicht oder verfärbt sich – was sich trotz guter Pflege selten verhindern lässt.
Höherwertige Duschkabinen mit Glaselementen hingegen können bei guter Pflege selbst nach Jahren noch wie am ersten Tag aussehen.
Ist der Vermieter für die Duschkabine zuständig?
Grundsätzlich ist der Vermieter zunächst laut §535 BGB verpflichtet, die „Mietsache“ – also die Wohnung – in einem „…zum vertragsgemäßen Gebrauch geeigneten Zustand…“ zu halten.
Das schließt also zunächst einmal Instandhaltung und Reparaturen des Mietobjektes mit ein, was natürlich auch die Duschkabine umfasst.
Es gilt jedoch immer, folgende Fragen zu beantworten:
1. Wurde der Schaden durch den Mieter verursacht?
Erstens gilt das vorab Gesagte nicht für Schäden, die durch den Mieter verursacht wurden und somit nicht durch normale Abnutzung – also sachgemäßen Gebrauch – entstanden sind.
Im solch einem Fall vom Mieter verursachten Schäden hat der Vermieter generell Anspruch auf Schadensersatz.
Der Mieter muss dem Vermieter dann also normale Reparaturkosten erstatten oder – falls eine Reparatur nicht möglich oder sinnvoll ist – die beschädigte Sache durch eine Neuanschaffung ersetzen.
Bei Neuanschaffungen gilt allerdings das Prinzip des Abzugs „Neu für Alt“, was vereinfacht gesagt bedeutet, dass nur der Restwert eines Gegenstandes ersetzt werden muss (mehr dazu weiter unten im Artikel).
2. Liegt die Kleinreparaturklausel vor?
Zweitens gibt es die sogenannte „Kleinreparaturklausel“ die besagt, dass der Mieter für Kleinigkeiten und Bagatellschäden selbst aufkommen muss.
Voraussetzung dafür ist jedoch, dass diese Klausel auch im Mietvertrag steht und die Kategorien aufgeführt sind, welche davon betroffen sind.
Wichtig zu wissen ist zudem, dass die Kleinreparaturklausel generell nur für Gegenstände in Frage kommt, mit denen der Mieter regelmäßig in Kontakt kommt (z.B. Griffe, Lichtschalter, Wasserhahn, Duschkopf, etc.).
Silikonfugen hingegen zählen jedoch normalerweise nicht zu solchen Gegenständen.
Das ist relevant bei Duschkabinen, weil die Silikonfugen in der Regel als erstes Alterungserscheinungen aufweisen.
Muss ich beim Auszug eine neue Duschkabine kaufen?
Grundsätzlich haben Mieter die Wohnung bei Auszug so zu verlassen, wie sie sie ursprünglich bezogen haben.
Davon ausgenommen sind Abnutzungen und Verschleiß, die durch normalen Gebrauch entstanden sind.
Wenn die Duschkabine bei Auszug also lediglich „normal gealtert“ ist – wie es also trotz guter Pflege nicht vermeidbar ist – dann kann der Vermieter dafür keine Entschädigung und erst recht keinen Ersatz fordern.
Anders sieht die Sache natürlich aus, wenn die Duschkabine vom Mieter beschädigt oder zerstört wurde – ob versehentlich oder mutwillig spielt dabei keine Rolle.
In einem solchen Fall hat der Vermieter zunächst einmal Anspruch auf eine Reparatur, die vom Mieter zu zahlen ist.
Sollte keine Reparatur möglich (oder teurer als eine Neuanschaffung) sein, hat der Mieter die Kosten für einen Ersatz der Duschkabine tragen.
Wichtig ist bei solch einem Ersatz jedoch die Regel „Neu für Alt“, die wir weiter oben bereits kurz angesprochen haben.
Entscheidend für die Frage, ob oder wie viel der Mieter für eine neue Duschkabine zahlen muss, ist die wirtschaftliche Lebensdauer der Kabine (wie am Anfang des Artikels beschrieben).
Beispiel:
Ein Vermieter fordert vom Mieter bei Auszug, die 15 Jahre alte Duschkabine aus Kunststoff und Aluminium zu ersetzen, da sie beschädigt ist.
In diesem Fall muss der Vermieter nicht für die Neuanschaffung zahlen, da die wirtschaftliche Lebensdauer von maximal 15 Jahren erreicht ist und somit der Restwert der Duschkabine 0 € beträgt.
Analog wird vorgegangen, wenn das Ende der wirtschaftlichen Lebensdauer noch nicht erreicht ist – dann würde anteilig der Restwert vom Mieter zu zahlen sein.
Hinweis: Der übliche „wir teilen uns die Kosten“ Vorschlag muss also nicht immer fair sein, wenn der Restwert bereits sehr gering ist.
Außerdem muss der Vermieter stets nachweisen können, wie alt die Duschkabine ist und wie viel sie gekostet hat, um den Restwert berechnen zu können.
Fällt die Duschkabine unter „normale Abnutzung“?
Ja, generell zählen Alterungserscheinungen und Verschleiß einer Duschkabine als normale Abnutzung.
Das gilt zumindest für die Teile, mit denen der Mieter regelmäßig in Kontakt kommt – also beispielsweise die Kabinentür, eventuelle Türgriffe, Schlauchbrause, Duschkopf etc.
Nicht unter normale Abnutzung fallen allerdings die Silikonfugen, da der Mieter damit nicht regelmäßig in Kontakt kommt.
Das bedeutet also, dass der Vermieter grundsätzlich für die Reparatur bzw. die Erneuerung von alten, porösen oder undichten Silikonfugen verantwortlich ist.
Voraussetzung ist jedoch, dass die Duschkabine samt Fugen regelmäßig gereinigt und gepflegt wurde und Fugen nicht explizit in einer Kleinreparaturklausel im Mietvertrag aufgeführt sind (was sehr unüblich wäre).
Denn wenn die Silikonfugen schimmeln, weil nicht ausreichend gelüftet oder geputzt wurde, könnte die Reparatur möglicherweise als Schadensersatz vom Mieter zu zahlen sein.
Gibt es Duschkabinen, die länger halten?
Ja, bei Duschkabinen gibt es große Unterschiede in der Bauweise, dem verwendeten Material und der Verarbeitung.
All diese Faktoren spielen eine entscheidende Rolle bei der Frage, wie lange eine Duschkabine in guten Zustand bleibt.
Eine hochwertige Duschwand mit Glaselementen und Edelstahl kann bei guter Pflege mehrere Jahrzehnte halten!
Wenn Sie mehr über die Vor- und Nachteile verschiedener Duschkabinen erfahren möchten, empfehlen wir Ihnen unseren separaten Artikel über Duschkabinen.
Kann man eine Duschkabine austauschen?
Technisch ist der Austausch einer Duschkabine natürlich kein unüberwindbarer Aufwand – für den Fachmann ist das in wenigen Stunden erledigt und selbst der geübte Heimwerker kann das bewerkstelligen.
Die Frage ist vielmehr, ob es rechtlich zulässig ist, die Duschkabine auszutauschen und was dabei zu beachten ist.
In den eigenen vier Wänden können Sie darüber natürlich jederzeit frei entscheiden – in einem Mietverhältnis sieht das jedoch anders aus.
Falls Sie die Duschkabine in Ihrer Mietwohnung austauschen wollen, sollten Sie das unbedingt vorab mit Ihrem Vermieter abklären und ggf. schriftlich vereinbaren.
Denn grundsätzlich haben Sie beim Auszug die Wohnung so zu verlassen, wie Sie sie vorgefunden haben.
Heißt: der Vermieter hat Anspruch darauf, dass Sie die ursprüngliche Duschkabine wieder einbauen.
Das gilt selbst dann, wenn Sie der Meinung sind, dass die neue Duschkabine doch viel wertiger und hübscher ist.
Und selbst, wenn der Vermieter zustimmt, geht damit natürlich einher, dass die von Ihnen bezahlte neue Duschkabine nach Auszug in der Wohnung verbleibt.
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