Warum steht Wasser im Abfluss der Dusche? (+8 praktische Tipps)
Auch wenn wir selten darüber nachdenken: Unsere modernen Duschen sind ein Wunderwerk an Komfort.
Aus der Brause kommt wie von Zauberhand Wasser heraus, unten verschwindet es in Windeseile im Abfluss.
Leider sieht die Realität in vielen Haushalten anders aus.
Beim Duschen steigt die Wassersäule bedrohlich an, und danach dauert es lange, bis das Brauchwasser abgeflossen ist.
Im schlimmsten Fall ist der Abfluss sogar so verstopft, dass kein Duschen mehr möglich ist.
Doch keine Angst:
Wir zeigen Ihnen, welche Ursachen für das Problem verantwortlich sind, wie Sie einen verstopften Duschabfluss frei bekommen und was Sie tun können, um das Problem in Zukunft zu vermeiden.
Außerdem klären wir die Frage:
Wer muss den verstopften Duschabfluss in einer Mietwohnung reparieren und können Sie Mietminderung bewirken, wenn der Mangel nicht behoben wird?
Inhaltsverzeichnis
4 Gründe, warum Wasser im Duschabfluss steht
Wenn das Wasser nicht mehr ordnungsgemäß abfließt, kommen folgende Gründe infrage:
1. In vielen Fällen haben sich Haare im Abfluss gesammelt und blockieren nun das abfließende Wasser.
Meistens verfangen sich lange Haare direkt auf oder unterhalb des Siebs.
Aber auch kurze Haare – etwa vom Rasieren – können mit der Zeit zum Problem werden.
2. Seife sorgt vor allem in Verbindung mit Haaren für einen schleimigen Film, der aushärtet und aufgrund des Fetts in der Seife nicht mehr mit Wasser weggespült werden kann.
3. Besonders in Haushalten mit hartem Wasser ist Kalk ein Problem.
Dieser lagert sich nicht nur an den Armaturen, sondern auch im Inneren des Rohrs ab und verengt den Durchfluss.
In Verbindung mit Seifenresten entsteht eine harte, wasserunlösliche Masse – die sog. „Kalkseife“.
4. Natürlich können auch Fremdkörper im Rohr für Verstopfungen sorgen – etwa die Verschlüsse kleiner Shampoo-Flaschen oder Rasierklingen.
Diese gelangen jedoch nur in den Abfluss, wenn kein schützendes Sieb vorhanden ist.
Ist es normal, wenn sich Wasser beim Duschen langsam anstaut?
Die Antwort auf diese Frage hängt von drei Faktoren ab:
- Durchflussmenge der Duschbrause
- Abflussgeschwindigkeit
- Verengungen im Rohr.
Gehen wir vom Fall aus, dass das Rohr nicht verengt oder verstopft ist und nur die ersten beiden Faktoren eine Rolle spielen.
Dann ist die Rechnung einfach: Wenn das Wasser schneller abfließt als es zuströmt, kann es sich auch nicht anstauen.
Ist die Abflussgeschwindigkeit jedoch niedriger als die Durchflussmenge, lässt sich ein steigender Wasserspiegel nicht vermeiden.
Wie schnell sollte Duschwasser abfließen?
Am wichtigsten ist es natürlich, eine Überschwemmung im Badezimmer zu vermeiden.
Duschwannen besitzen, anders als Waschbecken, keinen Überlauf.
Somit muss das Wasser in jedem Fall schneller abfließen als es zuströmt – es sei denn, sie möchten den Duschvorgang jedes Mal mittendrin unterbrechen.
Die notwendige Geschwindigkeit ist hierbei von der Höhe der Duschwanne abhängig.
So gibt die Norm DIN EN 274 für herkömmliche Duschwannen aus Stahlemail oder Acryl einen Wert von mindestens 0,4 Liter/Sekunde an.
Da der Trend immer mehr zu flachen Wannen in Kombination mit kraftvollen Regenduschen geht, muss auch die Ablaufleistung entsprechend erhöht werden.
Für sog. bodengleiche Duschen schreibt die Norm DIN EN 1253 eine Mindest-Ablaufleistung von 0,8 Litern/Sekunde vor.
Wie kann ich das Problem beheben? (8 Tipps)
Einen verstopften Duschabfluss freizubekommen ist kein Hexenwerk – vorausgesetzt, Sie handeln rechtzeitig.
Führen Sie die folgenden Schritte am besten schon dann durch, wenn Sie ein Gluckern aus dem Abfluss hören.
Dieses Geräusch weist auf eine Verengung hin, die das Rohr mit der Zeit ganz verstopfen kann:
1. Sieb reinigen
Als erstes sollten Sie den Abfluss oberflächlich von Schmutz befreien – etwa die Haare auf dem Sieb entfernen.
Unter Umständen sorgt dies schon dafür, dass das Wasser wieder ungehindert abfließt.
2. Abfluss öffnen
Als nächstes schrauben Sie das Sieb am Abfluss ab und ziehen es heraus.
Hängt bereits ein unappetitlicher Schopf von Haaren daran?
Dann haben Sie das Problem für die Verstopfung gefunden.
Wenn das Wasser trotzdem nicht abfließt, liegt das Problem tiefer, und es wird Zeit, in die Trickkiste zu greifen.
3. Saugglocke nutzen
Mit einer Saugglocke, auch Pümpel genannt, können Sie Unterdruck erzeugen, der tief im Rohr sitzende Verstopfungen löst.
Das funktioniert mit guter alter Muskelkraft: Drücken Sie den Pümpel fest auf den Abfluss und lassen Sie so lange Wasser in die Duschwanne ein, bis die Gummiglocke bedeckt ist.
Dann führen Sie schnelle Auf- und Ab-Bewegungen aus.
Natürlich reicht das nicht immer, wenn sich die Blockade schon verfestigt hat.
Für diesen Fall empfiehlt sich ein sog. Turbostampfer, der deutlich mehr Unterdruck erzeugt als ein gewöhnlicher Pümpel.
Des Weiteren gibt es einige Hausmittel, die Verstopfungen im Abfluss lösen:
4. Backpulver & Essig
Beispielsweise können Sie 4 Esslöffel Backpulver in den Abfluss schütten, ein paar Minuten warten und dann eine halbe Tasse Essig dazugeben.
Das löst nicht nur organischen Schmutz, sondern auch Kalk.
5. Biologische Reiniger
Weitere biologische Rohrreiniger stehen in Form von Natron, Soda und Zitronensäure zur Verfügung.
All diese Mittel lassen Sie für 15–30 Minuten einwirken, bevor Sie den Abfluss mit klarem Wasser nachspülen.
Kochendes Wasser eignet sich noch besser. Achten Sie jedoch darauf, dieses nur in den Abfluss zu schütten.
Sonst könnten empfindliche Duschwannen beschädigt werden.
6. Chemische Reiniger
Natürlich ist auch der Griff zu chemischen Reinigern möglich. Diese versprechen freie Rohre in Windeseile – doch Vorsicht: als Laie kann man mit diesen aggressiven Mitteln viel Schaden anrichten.
Chemikalien wie Natriumhydroxid greifen nicht nur den Schmutz, sondern auch die Wände der Leitungen an.
Wenn Sie die empfohlene Dosierung überschreiten, können sich außerdem Klumpen bilden, die die Verstopfung noch verstärken.
Und dann wäre da noch die Gefahr für die Umwelt, da Rohrreiniger nur bedingt von Kläranlagen gefiltert werden können.
Sie sehen bereits: Der Griff zur chemischen Keule sollte die letzte Wahl sein und nur mit viel Sorgfalt erfolgen.
7. Rohrspirale
Zeigen die bereits genannten Maßnahmen keine Wirkung, kennen Sanitärexperten noch ein anderes Hilfsmittel: die Rohrreinigungs-Spirale.
Diese besteht aus einem mehrere Meter langen Metalldraht und einer Kurbel.
Zur Anwendung führen Sie das Metall ins Rohr ein und drehen die Kurbel, bis Ablagerungen und Schmutz sich gelöst haben.
Der Vorteil ist, dass Sie damit sehr tief in das Abflussrohr gelangen.
Der Nachteil: Die Anwendung benötigt etwas Übung. Leichter geht es, wenn eine andere Person die Spirale festhält, während Sie an der Kurbel drehen.
Folgendes Video demonstriert, wie eine Rohrreinigungs-Spirale funktioniert:
8. Sanitärexperte
Sie haben alle genannten Mittel ausprobiert, und trotzdem staut sich das Wasser in der Duschwanne?
Dann wird es Zeit, einen Sanitärbetrieb anzurufen. Dieser kann das Rohr beispielsweise mit Druckluft durchpusten oder, wenn nichts anderes hilft, ausbauen.
Das kostet mehr als die Fehlerbeseitigung in Eigenregie – dafür können Sie sicher sein, dass die Verstopfung zuverlässig und rohrschonend entfernt wird.
Wie kann ich das Problem zukünftig verhindern?
Wenn der Ablauf Ihrer Dusche noch kein Sieb besitzt, sollten Sie dieses kleine, aber hilfreiche Bauteil nachrüsten.
So werden Haare und andere grobe Schmutzpartikel festgehalten, bevor sie in den Abfluss gelangen und für Verstopfungen sorgen.
Haarfangsiebe aus Edelstahl gibt es bereits für wenige Euro zu kaufen.
Natürlich kann es trotz Sieb passieren, dass Fremdkörper durch die Löcher rutschen.
Darum empfiehlt es sich, den Abfluss nach jedem Duschvorgang oberflächlich von Hand zu reinigen.
Das dauert nur ein paar Sekunden – wesentlich zeitsparender als die Behandlung mit Saugglocke oder Spirale.
Wenn Sie den Durchfluss gewährleisten möchten, sollten Sie das Abflussrohr regelmäßig durchspülen – z. B. mit der oben genannten Mischung aus Backpulver und Essig. So werden Ablagerungen und Kalk entfernt, bevor sie das Rohr blockieren können.
Ist es normal, dass etwas Wasser im Abfluss stehen bleibt?
Wer schon einmal einen Blick in seinen Duschabfluss riskiert hat, weiß:
Im Rohr, bzw. dem Siphon unterhalb der Dusche, befindet sich stets eine Wassersäule – egal, ob gerade Wasser nachfließt oder nicht.
Dies weist nicht auf einen Defekt hin, sondern ist notwendig, um schlechten Gerüchen vorzubeugen.
Wäre das Rohr nämlich leer, könnten Gase aus der Kanalisation ins Badezimmer aufsteigen.
Dasselbe Prinzip finden Sie auch beim Waschbecken – nur dass der Geruchsverschluss oder Siphon dort sichtbar angebracht ist.
Wer ist für nicht abfließendes Duschwasser in Mietwohnungen verantwortlich?
Abwasserstau in der Dusche stellt einen Mangel dar, der den „zum vertragsgemäßen Gebrauch geeigneten Zustand“ (§ 535 BGB) der Mietwohnung einschränkt.
Aus diesem Grund ist der Vermieter zur Behebung des Mangels auf eigene Kosten verpflichtet.
Die Kleinreparatur-Klausel greift laut Aussage von Gerichten nicht, da es sich beim Abfluss nicht um eine Gebrauchssache handelt.
Anders sieht es aus, wenn der Mieter die Verstopfung selbst verursacht hat – etwa durch größere Fremdkörper im Abflussrohr.
Zieht der Klempner bei der Reparatur beispielsweise eine große Menge Katzenstreu oder gar Socken und Damenstrümpfe aus dem Rohr, ist der Fall eindeutig und Mieter können zur Kasse gebeten werden.
Wird die Verstopfung dagegen mit der Zeit durch Haare, Seifenreste oder Kalk verursacht, liegt kein Verschulden des Mieters vor, da dies unter die normale Abnutzung einer Wohnung fällt.
Ist nicht abfließendes Duschwasser Grund für Mietminderung?
Wenn sich Wasser in der Dusche staut und das Problem nicht behoben wird, haben Sie als Mieter Anspruch auf Mietminderung.
Wichtig: Der Vermieter muss vom Mangel in Kenntnis gesetzt werden.
Dies sollte schriftlich in Form einer Mängelanzeige geschehen, die das Problem dokumentiert und den Vermieter zur Behebung innerhalb einer angemessenen Frist auffordert.
Eine genaue Beschreibung (etwa Dauer der Ablaufzeit) sowie Fotos und die Berufung auf Zeugen sind geeignet, der Mängelanzeige Nachdruck zu verleihen – genau wie der Hinweis auf die Möglichkeit der Mietminderung.
Wie viel Miete Sie einbehalten dürfen, muss im Einzelfall gerichtlich entschieden werden.
Vergangene Urteile können als Orientierung dienen, haben aber keine verbindliche Aussagekraft:
- Das Amtsgericht Köln (Az. 221 C 85/86) gestand im Jahr 1986 beispielsweise 16,66 % Mietminderung zu, weil die Dusche in der Wohnung nicht mehr benutzbar war.
- Ein Urteil aus dem Jahr 1996 (Az. 206 C 85/95) erlaubte sogar 33 % Mietminderung. In diesem Fall konnte der Mieter nicht mehr duschen, ohne einen erheblichen Wasserschaden beim Untermieter zu verursachen.
- Das Amtsgericht Schöneberg (5 C 72/90) gestattete einem Mieter, die Miete aufgrund eines defekten Badewannen-Abflusses um 3 % zu kürzen. Allerdings war in diesem Fall die gesamte Mietminderung höher, da noch andere Mängel vorlagen.
Diese Entscheidungen zeigen: Die Höhe der erlaubten Mietminderung hängt hauptsächlich von der Einschränkung für den Mieter ab.
Fließt das Wasser zuverlässig, aber langsam ab, dürfen Sie generell weniger Miete kürzen als bei einer vollständigen Verstopfung.
Leider ist es ohne Prüfung durch das Gericht nicht möglich, die erlaubte Mietminderung im Einzelfall zu bestimmen.
Das kann Sie als Mieter in eine schwierige Situation bringen. Ein Beispiel:
Sie haben dem Vermieter eine Mängelanzeige geschrieben, doch dieser reagiert nicht innerhalb der angegebenen Frist.
Wie angedroht, kürzen Sie die Miete daraufhin um bspw. 10 %. Der Vermieter klagt gegen diese Mietminderung vor Gericht und dieses entscheidet, dass der Mangel nur eine Minderung von 5 % rechtfertigt.
Nun müssen Sie dem Vermieter die Mietausfälle nachträglich erstatten.
Sollten Sie durch die ungerechtfertigte Mietminderung mindestens zwei Monatsmieten in Rückstand kommen, ist dies außerdem ein Grund für die fristlose Kündigung.
Eine Alternative stellt die Zahlung der Miete unter Vorbehalt dar.
In diesem Fall entrichten Sie weiter den vollen Mietzins, behalten sich jedoch vor, einen Teil davon aufgrund berechtigter Mietminderung später zurückzufordern. Wie genau das geht, erfahren Sie hier.
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