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Ist ein Waschbecken in der Hausratsversicherung? (Wichtige Infos)

Waschbecken werden mehrmals am Tag benutzt, und das oft jahrzehntelang. Da ist es nur eine Frage der Zeit, bis ein Missgeschick passiert.

Meistens sind herunterfallende Parfümflaschen schuld an Kratzern in der Keramik. Oder ein aggressives Putzmittel lässt das Material abplatzen.

In schlimmen Fällen kann das Waschbecken sogar durch zu hohe Belastung aus der Wand brechen.

Je nach Schadensart und Qualität des Waschbeckens können gut und gerne Kosten von mehreren hundert Euro entstehen.

Da ist es wichtig zu wissen: Wer zahlt im Schadensfall?

In diesem Artikel verraten wir ihnen, welche Versicherungen greifen oder auch nicht greifen.

Außerdem beleuchten wir die rechtliche Lage in Mietwohnungen und zeigen Ihnen, wie Sie kleinere Schäden am Waschbecken selbst beheben können.

Was wird von der Hausratsversicherung bezahlt?

Wie der Name schon sagt, deckt die Hausratsversicherung Schäden am Hausrat ab. Dazu gehört per Definitionem das bewegliche Eigentum im Haushalt.

Wer jetzt argumentiert, ein Waschbecken sei ja auch beweglich, solange es noch nicht angeschlossen ist, wird enttäuscht: Waschbecken fallen nicht unter die Hausratsversicherung.

Stattdessen greift wie bei anderen sanitären Anlagen die Gebäudeversicherung. Jedoch deckt diese meistens nur höhere Gewalt wie Feuer, Wasser und Naturkatastrophen ab – nicht jedoch Schäden durch Gegenstände, die auf das Waschbecken fällt.

Darum lautet die schlechte Nachricht: Wer sein Waschbecken versehentlich selbst beschädigt, muss die Reparatur oder den Ersatz aus eigener Tasche bezahlen.

Das Waschbecken ist kaputt – wer übernimmt die Kosten?

Wie bereits festgestellt, ist die Hausratsversicherung nicht für beschädigte Waschbecken zuständig.

Auch die private Haftpflichtversicherung greift nicht, wenn Ihr eigenes Waschbecken kaputt ist. Diese Versicherung deckt nämlich nur Schäden an Dritten ab.

Wenn Sie dagegen das Waschbecken Ihres Nachbarn beschädigt und dabei nicht vorsätzlich gehandelt haben, zahlt Ihre Haftpflichtversicherung.

Unter welche Versicherung fallen gläserne Waschbecken?

Entscheiden Sie sich für ein Aufsatzwaschbecken, haben Sie mehrere Materialien zur Auswahl.

Neben klassischer Keramik, Mineralguss oder Naturstein kommt auch Glas infrage. Dieses sorgt für eine edle Optik, ist jedoch auch besonders bruchanfällig.

Darum stellt sich die Frage: Welche Versicherung deckt diese Art Waschbecken ab?

Glas- oder Glasbruchversicherungen liegen natürlich nahe. Sie sollten jedoch beachten, dass diese Versicherungen zwischen zwei Arten von Glas unterscheiden: Flachgläser und Hohlgläser.

  • Flachgläser umfassen Gläser in Scheibenform, etwa für Fenster, Türen, Duschwände oder Spiegel.
  • Unter Hohlgläser fallenGefäße aus Glas, die befüllt werden können. Dazu gehören Trinkgläser und Flaschen ebenso wie dekorative Glasleuchten und optische Gläser, also Brillen.

Diese Unterscheidung ist wichtig, da Glasversicherungen in der Regel nur Flachgläser abdecken. Unter welche Kategorie fällt aber ein Waschbecken?

Ist ein Waschbecken ein Hohlglas?

Zwar werden Waschbecken nur selten als Beispiel für Hohlgläser angeführt. Jedoch erfüllen sie ein wichtiges Kriterium: Sie lassen sich befüllen.

Dies nehmen viele Glasversicherungen zum Anlass, Waschbecken vom Schutz auszuschließen.

Zum Glück gibt es aber auch zwei Versicherungen, die Glaswaschbecken in ihrer Police abdecken:

Glas-Haushalt-Versicherung von Provinzial

Diese Versicherungspolice ist einzeln oder in Kombination mit einer Hausrats- oder Gebäudeversicherung verfügbar. Sie deckt neben Flachgläsern auch gläserne Badewannen und Waschbecken ab.

Insgesamt bietet diese Glasversicherung damit einen Leistungsumfang, den kaum ein anderer Anbieter erreicht.

Glasbruchversicherung der Allianz

Wer die Allianz-Haushaltsversicherung All-in-One Plus wählt, kann optional den Baustein GlasPlus dazubuchen. Dann sind Waschtische aus Glas mit einem Wert von bis zu 2.500 Euro versichert.

Beachten Sie aber ein wichtiges Detail: Wie der Name Glasbruchversicherung schon verrät, wird nur ein gebrochenes Glaswaschbecken gezahlt – nicht jedoch das Ausbessern oberflächlicher Kratzer.

Wer haftet für kaputte Waschbecken in Mietwohnungen?

Anders sieht der Fall aus, wenn Sie zur Miete wohnen und das Waschbecken beschädigt ist.

Dann kommt es darauf an, welcher dieser drei Fälle zutrifft:

1. Sie als Mieter haben den Schaden verursacht

„Wer es kaputt macht, muss es zahlen.“ Diese einfache Regel gilt auch im Mietrecht. Dabei ist es egal, ob der Schaden absichtlich oder unabsichtlich, also fahrlässig, verursacht wurde.

Haben Sie das Waschbecken beschädigt, kann sich der Vermieter also das Geld für Reparatur/Ersatz von Ihnen zurückholen.

Begleicht der Mieter den Schaden nicht vor dem Auszug, darf der Vermieter die Schadenssumme auch von der Kaution abziehen.

Dabei gilt jedoch der Grundsatz „neu gegen alt“. Ersetzt wird nur der Zeitwert des Waschbeckens, und dieser sinkt mit fortgeschrittener Lebensdauer.

Eine zweite gute Nachricht: Im Normalfall müssen Sie gar nichts aus eigener Tasche zahlen.

Wenn Sie Schäden am Eigentum anderer verursacht haben, springt nämlich Ihre Haftpflichtversicherung ein – vorausgesetzt, Mietsachschäden sind in der Police inbegriffen.

Wann ist ein Waschbecken abgewohnt?

Waschbecken gehören zu den langlebigsten Gegenständen im Haushalt. Doch auch sie gelten irgendwann als unbenutzbar.

Wann das in Mietwohnungen der Fall ist, richtet sich nach der wirtschaftlichen Lebensdauer.

Generell wird diese bei Waschbecken mit 20–30 Jahren angegeben.

Welche Konsequenzen hat dies nun für etwaige Schadensersatz-Ansprüche, wenn der Mieter das Waschbecken beschädigt?

Ganz einfach: Hat das Waschbecken die maximale wirtschaftliche Lebensdauer überschritten, wird sein aktueller Wert auf 0 Euro geschätzt.

Es gilt als nicht mehr benutzbar und der Vermieter müsste es ohnehin austauschen – ganz egal, ob es durch den Mieter beschädigt wurde oder nicht.

Das spiegelt sich auch im Grundsatz „neu gegen alt“ wider. Muss ein komplett abgewohntes Waschbecken ausgetauscht werden, dürfen die Kosten nicht auf den Mieter abgewälzt werden.

Der Vermieter darf sich kein neuwertiges Ersatz-Waschbecken bezahlen lassen, da er dadurch einen unberechtigten wirtschaftlichen Vorteil erhalten würde.

Wichtiger Hinweis: Die oben genannte wirtschaftliche Lebensdauer stellt nur einen Orientierungswert dar. Je nach Qualität des Waschbeckens kann sich die Lebensdauer erhöhen oder verringern.

Auch spielt es eine Rolle, welcher Grad der Abnutzung noch als normal angesehen wird. Rechtlich bindend kann die Lebensdauer nur von einem Gutachter bestimmt werden, etwa im Rahmen eines Gerichtsverfahrens.

Exkurs: Was ist eigentlich ein Schaden?

Diese Frage sorgt oft für Streitfälle beim Auszug. Verständlich: Der Vermieter möchte die Wohnung samt Inventar in möglichst gutem Zustand zurückerhalten.

Mieter dagegen haben keine Lust, jeden Haushaltsgegenstand mit Samthandschuhen anzufassen.

Grundsätzlich gilt: Eine gewisse Abnutzung ist bei der Vermietung einkalkuliert. Dazu gehören beispielsweise leichte Verschmutzungen am Waschbecken – nicht jedoch Kratzer, die nachweislich durch Fremdeinwirkung entstanden sind.

Natürlich ist es nicht immer einfach zu entscheiden, ob ein Kratzer unter fahrlässige Beschädigung oder gewöhnliche Gebrauchsspuren fällt.

Die endgültige Entscheidung kann nur durch einen Gutachter gefällt werden, wenn es zum Rechtsstreit kommt.

Da das für die unterlegene Partei jedoch mit hohen Kosten verbunden ist (höher als der Preis für die meisten Waschbecken), sollten sich Mieter und Vermieter lieber untereinander einigen.

2. Der Schaden ist durch ein Versäumnis des Vermieters entstanden

Bestand der Schaden am Waschbecken schon beim Einzug, müssen Sie natürlich nicht dafür aufkommen.

Es lohnt sich aber für Mieter, die gesamte Einrichtung zu begutachten und Schäden zu fotografieren.

Auch ein Zeuge bei der Wohnungsbesichtigung kann helfen, damit es beim Auszug nicht zu unberechtigten Forderungen kommt.

Idealerweise verwendet der Vermieter ein Übergabeprotokoll, das den Zustand aller Gegenstände dokumentiert.

Beide Parteien unterzeichnen dieses Protokoll und einigen sich beispielsweise darauf, dass das Waschbecken leichte Kratzer aufweist. So gibt es beim Auszug kein oder zumindest weniger Streitpotential.

In seltenen Fällen kann auch während des Mietverhältnisses ein Schaden ohne Fremdeinwirkung entstehen.

So könnte das Becken durch unsachgemäße Verankerung irgendwann von alleine aus der Wand brechen. In diesem Fall muss entweder der Vermieter, der Installateur oder der Hersteller zahlen – nicht jedoch der Mieter.

3. Eine dritte Partei hat den Schaden verursacht

Waren es nicht Sie, sondern beispielsweise ein Freund, der das Waschbecken beschädigt hat, muss dieser auch dafür haften. In dem Fall greift die Haftpflichtversicherung Ihres Freundes.

Wie sieht es aber aus, wenn ein Kind den Schaden verursacht hat? Schließlich sind Kinder nur sehr eingeschränkt haftpflichtig.

Leider lässt sich diese Frage nicht pauschal beantworten. Stattdessen spielen mehrere Faktoren eine Rolle, etwa:

  • wie alt das Kind ist
  • ob der Schaden vorsätzlich oder fahrlässig verursacht wurde
  • inwiefern die Eltern/Aufsichtspersonen ihre Aufsichtspflicht verletzt haben.

Einen ersten Überblick über dieses komplexe Thema finden Sie hier.

4. Der Schaden fällt unter die Kleinreparatur-Regelung

Ist in Ihrem Mietvertrag eine sog. Kleinreparatur-Klausel enthalten, haften Sie für alle Schäden bis zu einer gewissen Summe: Meistens beträgt diese 90–150 Euro.

Dabei ist es nicht wichtig, wer den Schaden verursacht hat. Mehr über die Kleinreparatur-Regelung erfahren Sie hier.

Schäden am Waschbecken selbst beheben

Natürlich sind Sie als Mieter verpflichtet, alle Schäden umgehend Ihrem Vermieter zu melden.

Das heißt aber nicht, dass sofort ein neues Waschbecken her muss. Bei kleinen Kratzern oder Schrammen lässt sich evtl. eine Einigung erzielen und Sie können anbieten, das Becken selbst auszubessern.

Je nach Material und Schwere des Schadens kommen dafür folgende Möglichkeiten infrage:

Waschbecken-Politur

Handelt es sich um einen feinen Riss, der nur bei genauem Hinsehen sichtbar ist, sollten Sie es mit Polieren versuchen.

Tragen Sie dafür eine Waschbecken-Politur auf die betreffende Stelle auf und verreiben Sie sie mit einem weichen Tuch.

So werden Unebenheiten im Material ausgeglichen. Danach spülen Sie die Stelle mit Wasser ab und tupfen sie trocken.

Lackstifte

Kleine Kratzer und abgeplatzte Stellen können Sie neu lackieren. Dafür benötigen Sie einen passenden Lackstift für das Material und die Farbe des Waschbeckens.

Am besten folgen Sie der Anleitung des Herstellers. Beachten Sie auch, dass die Lackierung einige Tage zum Trocknen benötigen kann.

Reparatur-Sets

Handelt es sich um einen größeren Kratzer oder gar einen Sprung im Waschbecken, ist es mit Polieren und Lackieren leider nicht mehr getan.

Stattdessen gibt es fertige Reparatur-Sets, die Spachtelmasse, Härter, Schleifpapier und Sprüh-Lack enthalten.

Einen detaillierten Artikel mit Reparaturanleitungen für verschiedene Waschbecken finden Sie hier.

Was tun bei Haarrissen im Waschbecken?

Auch wenn keine Kraft von außen einwirkt, können Risse im Waschbecken entstehen.

Diese sog. Haarrisse ähneln meist feinen Bleistiftlinien, die sich gerade oder bogenförmig über das Material ziehen. Mit dem Finger lässt sich eine deutliche Unebenheit ertasten.

Haarrisse entstehen meist durch Materialermüdung, Fehler bei der Herstellung oder unsachgemäße Anbringung – etwa wenn das Waschbecken zu fest angeschraubt wurde. Leider lassen sich die hässlichen Risse nicht ausbessern.

Mieter dürfen jedoch beruhigt sein: Da sie den Haarriss nicht verursacht haben, müssen sie auch nicht für den Schaden aufkommen.

Sollte Ihr Vermieter Sie trotzdem zur Kasse bitten, wenden Sie sich am besten an Ihre Haftpflichtversicherung. Diese wird ermitteln, ob es sich um einen Materialfehler oder Fremdverschulden handelt.

Allerdings sollten Sie den Haarriss sofort dem Vermieter melden, wenn Sie ihn entdecken.

Sind Sie der Besitzer des Waschbeckens, können Sie den Hersteller kontaktieren. Haarrisse fallen unter versteckte Mängel, und somit haben Sie gute Chancen auf Ersatz.

Wenn der Riss durch unsachgemäße Arbeit des Installateurs entstanden ist, muss dieser für den Austausch aufkommen.

Natürlich können Sie ein Waschbecken mit Haarriss auch weiter benutzen, sofern Sie die Optik nicht stört. Erst ab einer Risstiefe von 4 mm besteht die Gefahr, dass das Becken nicht mehr wasserdicht ist.

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